Der Anwalt des Klägers kündigte an, in die Berufung zu gehen und außerdem zivilrechtlich auf Schmerzensgeld zu klagen. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Sie folgte in dem von einem Radfahrer angestrengten vorläufigen Rechtsschutzverfahren allerdings nicht der Ansicht des Klägers, daß nur die Entfernung der Radfahrerampel in Frage komme. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Nach Ansicht des Klägers standen ihm trotz sechsmonatiger Krankheit alle Freischichten des Jahres zu. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)