Sie haben vorgetragen, sie müßten nach dem Einlegen des Kabelbaums in die Flechtmaschine diesen in einer Höhe von etwa 1,5 m bis zu einer Höhe von 1,8 m nach Beginn des Flechtvorgangs jeweils hochziehen, um ihn dann in eine Klemmvorrichtung einzulegen. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)