Dieser sich aus den Abtretungsverträgen ergebende Anspruch ist Konkursforderung. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Umsatzsteuerschuld der späteren Gemeinschuldnerin stellt sich nämlich als eine Konkursforderung dar, um die die Masse insgesamt durch die Vorabbefriedigung verkürzt worden ist. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Durch die Veräußerung im Sequestrationszeitraum vor der Konkurseröffnung am 19. 8. 1988 stellt die hieraus resultierende Umsatzsteuerforderung des Kl. eine Konkursforderung i. S. des § 3 KO dar mit dem Rang aus § 61 I Nr. 2 KO. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)