Es muß viclmehr eine gewisse Kontinuierlichkeit der Nachtarbeitsstunden bei regelmäßiger Nachtarbeit erkennbar in Erscheinung treten. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Es muß vielmehr eine gewisse Kontinuierlichkeit der Nachtarbeitstunden bei regelmäßiger Nachtarbeit erkennbar in Erscheinung treten. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Es muß vielmehr eine gewisse Kontinuierlichkeit der Nachtarbeitsstunden bei regelmäßiger Nachtarbeit erkennbar in Erscheinung treten. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)