Die Kosten von 1 227 000 Euro seien vorläufig ermittelt, genauere Angaben könnten erst nach einer weiteren Kostenschätzung gemacht werden, teilte der Senatsbaudirektor mit. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Nach der geltenden Rechtssprechung muss ein Bauherr aber damit leben, wenn die tatsächlichen Kosten gegenüber der Kostenschätzung um bis zu dreißig Prozent höher ausfallen. (Quelle: Die Zeit 2000)
Zunächst erfolgt danach während der Vorplanung eine Kostenschätzung. (Quelle: Die Zeit 2000)