Wehrpflichtige sollten nach wie vor für Kriseneinsätze zur Verfügung stehen, da ein Berufsheer für Auslandseinsätze und Wehrpflichtige für die Landesverteidigung zwangsläufig zu unorganischen Doppelstrukturen führen würde. (Quelle: Die Welt Online)
Für die Abschaffung spricht, dass sich die Aufgaben der Bundeswehr erheblich gewandelt haben: weg von der Landesverteidigung, hin zu Auslandseinsätzen, die hoch spezialisierte Experten und eben keine Wehrdienstleistenden erfordern. (Quelle: Die Welt Online)
Das Grundgesetz sieht daher die Wehrpflicht nur im Zusammenhange der Landesverteidigung. (Quelle: Die Welt Online)