Die Ermittler gehen jedoch dem Verdacht nach, "daß bei der Entwicklung und Zulassung des Rades der Bauart 064 das zulässige unterste Betriebsgrenzmaß für den Laufkreisdurchmesser nicht nach dem Stand der Technik bestimmt worden ist." (Quelle: Tagesspiegel 1999)
Am 5. Juni wurde darüber hinaus die zulässige Verschleißgrenze für Radreifen von ursprünglich 854 auf 890 Millimeter Laufkreisdurchmesser angehoben. (Quelle: Tagesspiegel 1998)