Weil zur Einführung des "Lauschangriffs" der Grundgesetz-Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) geändert werden muß, sind in Bundestag und Bundesrat Zweidrittelmehrheiten erforderlich. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
In Bonn gibt es gegen den zwischen Koalition und SPD geschlossenen Kompromiß zur Einführung des Großen Lauschangriffs jedoch nach wie vor auch koalitionsintern Widerstand. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Auf scharfe Kritik ist die von der Koalition und der SPD vereinbarte Einführung des großen Lauschangriffs gestoßen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)