Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz in Köln, Richard Meier, hatte die erste Lauschoperation in Deutschland angeordnet - und war ertappt worden. (Quelle: Welt 1998)
Das OLG aber ließ die Ergebnisse der Lauschaktion als Beweismittel nicht zu und bezeichnete die Lauschoperation als illegal. (Quelle: TAZ 1997)
Weitgehend einheitlich haben die Länder die Anordnungskompetenz für die Lauschoperation geregelt: (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)