Zur Begründung hieß es, ihr nach der Scheidung verdientes Geld habe die ehelichen Lebensverhältnisse nicht geprägt und sei nicht zu berücksichtigen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Im Allgemeinen steht danach jedem Ehepartner etwa die Hälfte des Einkommens zu, das diese Lebensverhältnisse geprägt hat. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)