So müssten die Eigentümer vier Prozent mehr als erforderlich an die Bewag bezahlen, weil der Verwalter die Rechnungen nicht rechtzeitig zahlte und Mahngebühren fällig wurden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Auch auf Stundungszinsen, Mahngebühren und Vollstreckungsmaßnahmen wollen die Finanzämter verzichten. (Quelle: Die Welt Online)
Wenn sie - etwa wegen offener Forderungen - ihre Zahlungstermine nicht einhalten können, werde von den Ämtern gleich mit Mahngebühren, Vollstreckungsbefehlen und Kontopfändungen reagiert. (Quelle: DIE WELT 2001)