Mit dem Beschluss gaben die Karlsruher Richter dem Urenkel einer Frau Recht, die in der DDR Miteigentümerin eines Mehrfamilienhauses war. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Die Bewohner des Mehrfamilienhauses konnten sich alle in Sicherheit bringen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
In allen Fällen konnten die Bewohner des Mehrfamilienhauses in der Ruffinistraße12 wegen der starken Rauchentwicklung im Treppenhaus rechtzeitig gewarnt werden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)