Auch Satzungsänderungen bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses der Mitgliederversammlung. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Ärger auch am Sonnabend über die auf zwölf Bezirksrathäusern wehende Regenbogenfahne der Homosexuellenbewegung: In Neukölln hat die CDU trotz eines positiven Mehrheitsbeschlusses der Bezirksverordnetenversammlung die Flagge wieder abgenommen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Sollten die baulichen Veränderungen nur aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses durchgeführt worden sein, darf grundsätzlich der Eigentümer, der nicht zugestimmt hat, auch nicht zum Mitzahlen verpflichtet werden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)