Die Differenz zwischen dem Mindestverkaufspreis und dem erzielten Preis erhielt vereinbarungsgemäß die Z-Gruppe. Die Kl. verlangt auch aus diesen Verkäufen die zuletzt vereinbarte Provision von 195 DM/qm und deshalb den Streitbetrag von 504074 DM. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Als Mindestverkaufspreis pro Quadratmeter waren nämlich 1500 DM vereinbart. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)