Der Garantiezins (Bericht Seite 17) ist ein vom Gesetzgeber nach den Werten der Bundesbank festgelegter Mindestzinssatz, mit dem eine Lebensversicherung die Beiträge (abzüglich Verwaltungskosten und ähnliches) des Lebensversicherten verzinsen muss. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Überdies hatte das Bundesverteidigungsministerium mit der GEBB einen Mindestzinssatz bei Anlagen vereinbart, der eingehalten worden ist. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Der Mindestzinssatz lag dabei mit 4,29 Prozent um 0,04 Punkte über dem wichtigsten Leitzins. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)