Diejenigen, die ihre Arbeit tun, sollen größeren Anteil an den Früchten haben bis hin zum Miteigentum an den Betrieben, bei denen sie beschäftigt sind. (Quelle: Die Zeit 1998)
Ja, der Ausdruck ist aus dem Privatrecht ins Völkerrecht übernommen worden und hieß im Privatrecht Miteigentum oder gemeinsames Eigentum. (Quelle: Die Zeit 1947)
Drittens kann ein Ehepartner zu Lebzeiten sein Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland gelegenen so genannten Familienwohnheim vollkommen steuerfrei auf den anderen Ehepartner übertragen. (Quelle: Die Welt Online)