Allerdings haben die Anteilseigner ab Freitag noch eine zweiwöchige Nachfrist zum Tausch bis zum 9. August. (Quelle: Die Welt Online)
Wenn ein Schuldner seine Verpflichtungen auch nach einer Nachfrist nicht erfüllt, soll der Gläubiger künftig vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen können. (Quelle: DIE WELT 2001)
Nachdem der Rückzug aus der Bewag aber schon bis zum 13. Dezember wegen des juristischen Streits mit Mirant gescheitert war, endet nun auch die von der EU eingeräumte Nachfrist. (Quelle: DIE WELT 2001)