"Wenn beide Namensteile übereinstimmten, zeigten einige Leute sogar ein entzücktes Erstaunen", erklärt Wilson. (Quelle: Die Welt 2002)
Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG scheide deshalb aus, weil § 7 Abs. 2 Satz 3 SVwG auch den Gewerkschaften verbiete, prägnante Namensteile der Versicherungsträger in die Gewerkschaftsbezeichnung aufzunehmen. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Das Museum für Kunst und Gewerbe hat's wirklich fein 'raus, die Verbindung seiner beiden Namensteile zu Geld zu machen. (Quelle: TAZ 1993)