" eigentlich ganz preiswert , Sie müssen aber bedenken , daß das Logis als Naturalleistung gilt . (Quelle: IDS-Korpus)
Der BGH wies zudem darauf hin, daß das Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern nicht dazu führen könne, daß Studienanfänger einige Semester 'verbummeln' müßten, nur weil Eltern das Studium per Naturalleistung finanzieren wollten. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Bei Zuweisung des Studienorts können Unterhaltspflichtige nicht auf 'Naturalleistung' bestehen (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)