Papst Johannes Paul II. hatte sich wiederholt scharf gegen eine leichtfertige Anwendung der Nichtigkeitserklärungen ausgesprochen. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
1987 habe das Bundesverfassungsgericht erlaubt, nach Nichtigkeitserklärungen 'inhaltsgleiche oder inhaltsähnliche Neuregelungen zu schaffen'. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)