Am Donnerstag war bekannt geworden, dass ein mutmaßlicher Sexualstraftäter, der in U-Haft saß, vor Beginn der Gerichtsverhandlung auf Anordnung des Oberlandesgerichts (OLG) auf freien Fuß gesetzt worden war. (Quelle: Die Welt 2002)
Eine solche Ausnahme lag nach Auffassung des OLG, das über die Haftprüfung zu entscheiden hatte, nicht vor. (Quelle: Die Welt 2002)
Das OLG erteilt dem Kartellamt in der sehr differenzierten Beurteilung über 37 Seiten offen die Lektion, schlampig gearbeitet zu haben. (Quelle: Die Welt 2002)