Oft sind die Auftraggeber Ignoranten: "Es war das übliche Verhalten unerfahrener Pauschalreisender." (Quelle: Die Welt 2002)
Krankheit durch Mängel: Ärgert sich ein Pauschalreisender über Mängel während der Ferien so sehr, dass er deswegen erkrankt, so kann er dafür nicht neben einer Reisepreisminderung eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude verlangen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Der Fall: Ein Pauschalreisender hatte einen zweiwöchigen Urlaub "all inclusive" zur Kanaren-Insel Fuerteventura gebucht. (Quelle: BILD 1999)