Als der 14-Jährige 1958 einen Personalausweis beantragt, muss er eine Geburtsurkunde beibringen. (Quelle: Die Zeit 2003)
Für den Urlaub in Ungarn, Tschechien, der Slowakei oder Slowenien genügt für deutsche Staatsbürger an der Grenze der Personalausweis. (Quelle: Die Zeit 1997)
Bei Reisen in osteuropäische Länder reichen Personalausweis oder Reisepaß nicht immer aus, um über die Grenze zu kommen. (Quelle: Die Zeit 1997)