Mit der Ausgestaltung des Petitionsrechtes (§ 21 BrandbgGO, § 19 BrandbgLKO) wird an hierzulande bekannte Regeln des Eingabenrechts angeknüpft. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der "Verein zur Förderung des Petitionsrechtes in der Demokratie e.V." ist mit seiner Stellungnahme zum Volksentscheid über die Verfassungsrefom in einer schwierigen Lage. (Quelle: TAZ 1994)
Die Volkszählungs-Petition der Humanistischen Union, von 25.000 Menschen unterschrieben, wurde in Bonn inzwischen als "Mißbrauch des Petitionsrechtes" abgelehnt. (Quelle: TAZ 1988)