Pflegegeld oder Pflegehilfe werden zudem nur gewährt, wenn damit tatsächlich stationäre Pflege vermieden werden kann. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
Bei den neuen Leistungen gibt es zwei Möglichkeiten: Das Pflegegeld, eine Pauschale von monatlich 400 Mark, wird an die Versicherten selbst gezahlt, wenn sie von Angehörigen oder Bekannten versorgt werden. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
Alternativ zu dieser Regelung ist es möglich, ein Pflegegeld von monatlich 400 Mark zu kassieren, wenn etwa der Ehepartner oder ein anderer Angehöriger die Pflege übernommen hat und keine Entlastung durch einen professionellen Helfer gewünscht wird. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)