München - Der Vater des 38-jährigen Wachkoma-Patienten Peter K. hat kein Recht, von den Pflegern seines Sohnes zu verlangen, aktiv dessen Tod herbeizuführen. (Quelle: Süddeutsche Online)
"Es geht ausschließlich um die Frage, ob Pflegern ein Zwangsernährungsrecht gegen den Willen des Heimbewohners zusteht." (Quelle: Süddeutsche Online)
Ein "Kartell des Schweigens", bestehend aus Behörden, Ärzten, Heimleitern, Richtern, Betreuern, Pflegern und manchmal auch Angehörigen, verhindere noch immer, dass der Schleier gelüftet und die Missstände in ihrem gesamten Umfang ans Tageslicht kämen. (Quelle: Süddeutsche Online)