Als Nationalbibliothek ist sie mit einem Privileg versehen, das sich als Fluch und Segen gleichzeitig erweist: dem Privileg des Pflichtexemplars. (Quelle: DIE WELT 2000)
Das Manuskript wurde gleich in Druck gegeben, aber die Berliner Polizei ließ nach Ablieferung des Pflichtexemplars die ganze Auflage konfiszieren. (Quelle: Kindler Literaturlexikon)
Die wohl jedem Studenten der Rechte klausurbekannte (un)entgeltliche Abgabe eines Pflichtexemplars von Druckwerken an die Landesbibliothek ist für das Land Brandenburg nunmehr in einer Pflichtexemplarverordnung (25) geregelt worden. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)