Ludger Kaup, der Vorsitzende des Expertenausschusses des RDM (Ring Deutscher Makler), fordert die Abschaffung der jährlichen Pflichtprüfung für Makler. (Quelle: Süddeutsche Online)
Wie das Bundesfinanzministerium schreibt, kann die "Verletzung von Verhaltenspflichten durch Wirtschaftsprüfer bei anderen Tätigkeiten als der Pflichtprüfung" - zum Beispiel bei den Beihilfe-Testaten für die BvS - "Haftungsansprüche begründen". (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Vom zweiten Halbjahr 1993 an tritt eine neue Kontrollverordnung in Kraft, die eine Pflichtprüfung vorschreibt. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)