Das Gremium billigte das vom Bundestag beschlossene Gesetzespaket, das das Abhören von Privatwohnungen zuläßt, mit den Stimmen von 15 Ländern. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die Länderkammer wird am 6. Februar entscheiden, ob der Artikel 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung) eingeschränkt wird, um das Abhören von Privatwohnungen bei Strafverfolgung zu ermöglichen. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Nach Einschätzung der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist es keineswegs sicher, ob die für das Abhören von Privatwohnungen notwendige Zweidrittelmehrheit auch im Bundesrat zustande kommt. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)