Das Gericht gab damit einer Postlerin aus Berlin Recht, die von 1984 bis 1988 per Qualifizierungsvertrag studiert hatte. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der in der DDR verbreitete 'Qualifizierungsvertrag' entspreche dem westdeutschen 'Sonderurlaub im dienstlichen Interesse', der ebenfalls als Betriebs- oder Dienstzeit anerkannt werde. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)