CDU-Innenminister Klaus Jeziorsky jedenfalls vermag im Rastern "keinen besonders schweren Grundrechtseingriff" zu erkennen und weist zudem genüsslich auf eine einschlägige Empfehlung der Innenministerkonferenz hin. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Nach dem 11. September hatte immerhin noch ein Amtsrichter die Genehmigung zum Rastern erteilt. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Der Unterschied zum Rastern vor einem Jahr: Damals war diese nicht nur im Hinblick auf Grundrechte und Menschenwürde fragwürdige Fahndung ohne jeden konkreten Anfangsverdacht noch auf 18- bis 40-Jährige beschränkt. (Quelle: Neues Deutschland 2002)