Dort ist bisher nur von Realsteuer die Rede. (Quelle: Welt 1996)
Die Grundsteuer ist eine sogenannte Realsteuer, Schuldner ist der jeweilige Eigentümer beziehungsweise bei Erbbaurechten die Inhaber dieses Rechts. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der Begriff der Realsteuer wird im Gesetz nicht erläutert, er beruht historisch auf der Unterscheidung zwischen Personalsteuern und Realsteuern, ist aber darüber hinaus wenig aussagekräftig. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)