Ja, das Rechnungsdatum sei seit dem großen Rutsch unverrückbar festgefroren, weil das Backoffice-System sich weigere, die sechs Jahre aufzuholen, sagt mir die Dame am Tresen. (Quelle: Die Zeit 2000)
Der Vermieter muß in dem Schreiben u. a. den Namen der Firma nennen, die die Fenster eingesetzt hat, das Rechnungsdatum und die Leistung beschreiben. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)