Schließlich gibt es eine parlamentarische Haushaltskontrolle und einen Rechnungshof. (Quelle: Die Zeit 2001)
Da der Rechnungshof nicht bezahlen will und der Stifter - inzwischen verstorben - nicht mehr um die Kostenerstattung für den Stempel gebeten werden kann, müssen die amtlichen Bibliothekare nun wohl den Pfennigbetrag aus eigener Tasche zusammenlegen. (Quelle: Die Zeit 1958)
Der Rechnungshof indes beharrt auf seinem Standpunkt. (Quelle: Die Zeit 1982)