Noch fraglich, aber fast noch wichtiger ist die Rechtsfolge des Widerrufs. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Rechtsfolge aus diesem Urteil des Oldenburger Landgerichts: Keiner der Nachbarn kann wegen des Baumes Schadenersatz verlangen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Komplikation Nummer 3: Zwei Fragen sind zu unterscheiden - die eine betrifft den Tatbestand, die andere die Rechtsfolge. (Quelle: Die Zeit 2003)