Außerdem sei bei den Betroffenen der Rechtsgrundsatz als unschludig zu gelten, bis das Gegenteil bewiesen ist, missachtet worden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Würde dieser Rechtsgrundsatz aufgeweicht, wäre in der Tat jenem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet, den die ideologischen Gegner jeder Liberalisierung des Verbots von aktiver Sterbehilfe an die Wand malen. (Quelle: Die Zeit 2002)
Seitdem sind 50 Jahre vergangen, hat das Bundesverfassungsgericht ungezählte Urteile gefällt und vor allem einen kritischen Rechtsgrundsatz verfestigt: den der Verhältnismäßigkeit. (Quelle: Die Zeit 2002)