Der Zeitpunkt der Eintragung des Eigentumswechsels ist jedoch nicht entscheidend für die Frage, ob die Gläubiger durch eine Rechtshandlung unmittelbar oder mittelbar benachteiligt worden sind. Fordert eine Anfechtungsvorschrift - wie § 3 I Nrn. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
"Ist der Fürsorgebedürftige an dem Gegenstand der Rechtshandlung nur mitberechtigt, so ist der Wert seines Anteils maßgebend" (§ 93 I 2 Halbs. 1 KostO). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Summe aller von Einzelgläubigern wegen einer bestimmten Rechtshandlung erhobenen Anfechtungsansprüche erhält bei Konkurseröffnung einen besonderen, gerade durch den Konkurszweck geprägten Charakter. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)