Erst als 1993 die Bundeszollverwaltung - vertreten durch die Oberfinanzdirektion (OFD) - als Rechtsnachfolger und jetziger Nutzer der Fläche seine Ansprüche geltend machte, übertrug das Land der OFD die Kontrolle. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Der Senat als Rechtsnachfolger des Auftraggbers sah jedoch seit 1990 keine Veranlassung, für Entscheidungen des vorherigen Hausherren im Roten Rathaus geradezustehen. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Erben und Rechtsnachfolger der damals Enteigneten - darunter die IG Farben - haben damit grundsätzlich kein Anrecht, ihr Vermögen zurückzubekommen. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)