Weder Biologie noch Utilitarismus oder Rechtspositivismus "waren per se materialistisch". (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Im Rechtspositivismus verliert das Naturrecht diese Funktion als idealer Maßstab und Korrektiv realer Gesetze. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Daran anschließend begründeten der Strafrechtler Adolf Merkel und der Staatsrechtler Carl Bergbohm einen Rechtspositivismus, nach dem nicht mehr der Inhalt der Gesetze, sondern allein Gesetzgebungsverfahren Gegenstand der Rechtsphilosophie sein sollten. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)