Die Einsicht hat als das Größte gegolten, und der Rechtspruch, den einer geben konnte, war die höchste Zier. (Quelle: Adalbert Stifter - Witiko / I. Band - 2. Sie waren sorglos und fröhlich (2))
Denn wenn jeder Rechtspruch trotz aller Verfahrenslogik auch ein bißchen verfahren, nämlich verrückt ist, dann enthält er eine Unberechenbarkeit und eine Offenheit, der auch keine Souveränität entkommt. (Quelle: TAZ 1992)
Und es autorisiert sich in jedem Rechtspruch gewalthaft selbst: (Quelle: TAZ 1992)