Wohl dem, der mit einer Reisegepäck-Versicherung vorgesorgt hat. (Quelle: DIE WELT 2001)
Doch dieses PIR-Formular ist für eine Reisegepäck-Versicherung nicht immer ein Beweis dafür, dass das Gepäck auch tatsächlich verloren ist. (Quelle: DIE WELT 2001)
Eine Münchner Reisegepäck-Versicherung hat sich jetzt erfolgreich dagegen gewehrt, für ein beschädigtes Cabrio-Verdeck bezahlen zu müssen, das ein Fluggast als normales Reisegepäckstück aufgegeben hatte. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)