(Amtsgericht Bad Homburg, Aktenzeichen: 2 C 718/01) W. B. Ein Urlauber, der bestohlen wurde und den Diebstahl erst 24 Stunden später der Polizei meldet, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz durch seine Reisegepäckversicherung. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Unsinnig ist dagegen eine Reisegepäckversicherung. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Wolfgang Scholl von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt jedoch: "Wer eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, muß sich so verhalten, als hätte er keine." (Quelle: Die Zeit 1998)