Hamburg/Frankfurt/Main - Das Amtsgericht Hamburg gab der Versicherung recht: Fühlt sich ein Urlauber unwohl und tritt eine Reise nicht an, ist das nicht automatisch ein Fall für die Reiserücktrittskosten-Versicherung. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Denn dann ist seine Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht mehr verpflichtet, sämtliche Storno- Gebühren zu übernehmen. (Quelle: Süddeutsche Online)
Hilft: Reiserücktrittskosten-Versicherung (z. B. bei Fischer Reisen 20 Mark, bei Mäc Träwel für Nur-Flüge 15 Mark). (Quelle: BILD 1999)