Der EuGH entschied im Oktober 2000, dass die Bereitschaftsdienste, wie sie Ärzte nachts und an den Wochenenden leisten, voll auf die Arbeitszeit anzurechnen sind; bislang gelten sie in Deutschland als Ruhezeiten. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Den Ermittlungen zufolge hat der Mann die Ruhezeiten eingehalten und zum Unfallzeitpunkt nicht telefoniert. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Drei weiteren wurde zur Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten eine Zwangspause verordnet. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)