Das Landgericht Köln hat im Urteil vom 21. Juli 1999 (Az.: 20 S 5/99) über das Bestehen eines Schadenersatzanspruches wegen Vireninfizierung durch Übersendung einer verseuchten Diskette entschieden. (Quelle: DIE WELT 2000)
Zur Vorbereitung seines Schadenersatzanspruches darf der Patient jetzt die Behörden und Hersteller fragen, ob Daten über allgemeine Nervenerkrankungen bei dem Medikament aufgetreten sind. (Quelle: Süddeutsche Online)
Das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Berufungsverfahren die Ablehnung des Schadenersatzanspruches von Aktionären von EM.TV zurückgewiesen. (Quelle: NetZeitung)