Die Höhe des Schadenersatzanspruchs sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. (Quelle: DIE WELT 2000)
In diesem Fall muß das OLG Oldenburg jetzt noch über die Höhe des Schadenersatzanspruchs entscheiden. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Das Ausmaß des Schadenersatzanspruchs werde aber möglicherweise dadurch verringert, daß co op die illegal erworbenen Aktien gewinnbringend weiterverkauft habe. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)