Er verpflichtete die Täter nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zu gemeinnütziger Arbeit oder einer Schadenersatzleistung für das Opfer. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Schadenersatzleistung könnte als eine verbotene Beihilfe angesehen werden. (Quelle: Welt 1998)
Beide Seiten verweigern jede Angabe über die Höhe der offenkundig schon fixierten Schadenersatzleistung. (Quelle: Welt 1998)