Erstmalig definiert das Gesetz auch die am Bau beteiligten Personen, deren Verpflichtungen und Schadenersatzpflichten. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Rechtsstreit droht nicht nur mit der heimischen Stromindustrie, sondern auch mit Frankreich und Großbritannien, woraus sich leicht Schadenersatzpflichten in Milliardenhöhe ergeben können. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Eine 'Regelungslücke' wird auch bei zivilrechtlichen Schadenersatzpflichten gesehen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)