Die Zwischenschaltung der Emissionsbank hat im vorliegenden Fall lediglich zur Folge gehabt, daß der die Scheinzahlung bewirkende Vorgang in der Kette des Aufbringungsgeschehens um ein Glied nach hinten verlagert worden ist. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
War überhaupt befreiend geleistet worden oder lag eine Scheinzahlung, eine verdeckte Hin- und Herzahlung vor (31)? (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)