Sinnvoll sei es, wenn Richter wie in Nordrhein-Westfalen nur einen außergerichtlichen Schiedsfall pro Jahr übernehmen dürften, sagte der Richterbund-Vorsitzende. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
1. Es sollte klargestellt werden, ob die Parteien Herr des Schiedsverfahrens sind: ob sie von der Verfahrensordnung Abweichendes vereinbaren können und dennoch der Schiedsgerichtshof verpflichtet ist, den Schiedsfall zu betreuen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)